Ratgeber rund um Pflegeboxen & Pflegehilfsmittel
Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche, den Beantragungsprozess und alles Wichtige zur Pflegebox.
- Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel
- Bis zu 42 € monatlich - ohne Zuzahlung
- Ab Pflegegrad 1 berechtigt
- Einfacher Antrag bei der Pflegekasse
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Gesetzlicher Anspruch
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – geregelt in § 40 SGB XI.
Bis zu 42 € monatlich
Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel – ohne Zuzahlung.
Einfache Beantragung
Der Antrag ist unkompliziert. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie es funktioniert.
Hygiene & Schutz
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz und mehr für den täglichen Pflegebedarf.
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Wer einen Pflegegrad (1 bis 5) hat und zu Hause versorgt wird, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
42 €
monatlich ohne Zuzahlung
Pflegegrad 1–5
berechtigt zum Bezug
§ 40 SGB XI
gesetzliche Grundlage
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und weitere Produkte für den Pflegealltag.
Wer Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragen möchte, kann sich nach der Lektüre unserer Ratgeber-Artikel hier weiter informieren.