Häufige Fragen

Pflegebox mit Creme – Was ist erlaubt?

Gibt es eine Pflegebox mit Creme? Viele pflegende Angehörige fragen sich, ob zur monatlichen Pflegebox auch Hautcremes oder andere kosmetische Produkte gehören können. Die gesetzliche Pflegehilfsmittelpauschale von 42 € deckt Verbrauchsmaterialien ab, die zur Hygiene und zum Schutz in der Pflege benötigt werden. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Kosmetische Produkte wie Cremes oder Lotionen sind in dieser Liste nicht enthalten.

Der Hintergrund ist, dass die Pauschale laut Pflegeversicherungsgesetz dazu dient, die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern und hygienisch zu halten. Cremes, Duschgels oder Shampoo werden als Produkte der Körperpflege und nicht als pflegerische Hilfsmittel eingestuft und sind deshalb nicht erstattungsfähig. Wenn Sie solche Produkte benötigen, müssen Sie sie in der Regel selbst kaufen.

Es gibt jedoch Anbieter, die ihre Pflegeboxen erweitern und freiwillig eine Hautschutzcreme beilegen, um den Tragekomfort zu erhöhen. Solche Cremes werden nicht von der Pflegeversicherung bezahlt, sondern sind kulante Zugaben des Dienstleisters. Die Kosten dafür tragen die Anbieter selbst. Beachten Sie, dass diese Ergänzungen nicht die gesetzlich vorgesehenen Hilfsmittel ersetzen; Ihre 42-Euro-Pauschale bleibt für die erstattungsfähigen Produkte reserviert. Wenn Ihnen ein Anbieter eine Box mit Creme anbietet, prüfen Sie, ob er dennoch die gesamte Palette der erforderlichen Hilfsmittel liefert und ob er Vertragspartner Ihrer Pflegekasse ist.

Seit Juli 2024 gilt, dass Boxen individuell zusammengestellt werden müssen und feste Pakete ohne Beratung nicht zulässig sind. Wenn Sie den Wunsch haben, eine Creme oder ein ähnliches Hautpflegeprodukt zu erhalten, teilen Sie dies im Beratungsgespräch mit. Der Anbieter kann prüfen, ob er diese als kostenlose Zusatzleistung beilegt. Gesetzlich erstattungsfähig bleibt sie jedoch nicht.

Wenn Sie sichergehen wollen, alle erstattungsfähigen Produkte zu erhalten und gleichzeitig Ihre persönlichen Wünsche zu berücksichtigen, nutzen Sie unseren Box-Konfigurator. Hier können Sie Ihre gewünschte Kombination zusammenstellen und besprechen, welche zusätzlichen Produkte optional beigefügt werden können. Unser Service erledigt den Antrag bei der Pflegekasse und sorgt dafür, dass Sie keine Zuzahlung leisten müssen.

Zusammenfassung: Die gesetzliche Pflegebox beinhaltet keine Cremes oder kosmetischen Produkte. Erstattungsfähig sind ausschließlich Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Einige Anbieter legen freiwillig Cremes bei, doch diese sind nicht Teil der Pauschale. Individualisierte Beratung ist seit 2024 vorgeschrieben, sodass Sie Ihren Bedarf und etwaige Wünsche besprechen können.

Pflegebox zusammenstellen

Wer nach der Lektüre dieses Artikels Pflegehilfsmittel unkompliziert beantragen möchte, kann sich hier weiter informieren.

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